In der Regel hat ein Autohändler für Probefahrten eine Vollkaskoversicherung.
Durch eine Vollkaskoversicherung sind Schäden am Fahrzeug des Händlers abgedeckt.
Dies gilt allerdings nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Kunden. In einem solchen Fall ist der Schaden nicht von der Versicherung abgedeckt.
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Dazu zählen z.B.
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Es kann allerdings auch sein, dass ein Wagen nicht vollkaskoversichert ist. Dann muss der Händler aber im Vorfeld der Probefahrt darauf hinweisen.
Unsere Empfehlung: Keine Probefahrt mit einen Auto ohne Versicherungsschutz!
Vor einer Probefahrt unterzeichnet man für gewöhnlich beim Händler einen Probefahrt Vertrag. Dieser beinhaltet unter anderem die Haftungsmodalitäten, den Zustand des Autos und meist auch eine Selbstbeteiligung, bis zu der sich der Probefahrtnehmer bei einem Schaden während der Probefahrt beteiligen muss. Das können 1.000 € und mehr sein.
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